Mariana Leßke

Hebamme in Wermelskirchen und Burscheid

Wochenbett


Jede entbundene Frau hat in den ersten 12 Lebenswochen Ihres Kindes Anspruch auf die Nachsorge durch eine Hebamme, in den ersten 10 Tagen täglich.

Ab dem 11. Lebenstag des Kindes bis zur 12. Lebenswoche stehen Ihnen noch 16 weitere Hausbesuche durch eine Hebamme zu. Bis zum Ende der Stillzeit  sind weitere Still- und Ernährungsberatungen möglich.

Die Anzahl der Besuche richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen von Mutter und Kind.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.


Unter anderem beinhaltet ein Wochenbettbesuch:

  • Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter und Beurteilung des Wochenflusses
  • Beobachtung und Beurteilung der Wundheilung bei eventuellen Geburtsverletzungen
  • Beckenbodenübungen
  • Stillberatung und Hilfestellung
  • Ernährungsberatung
  • Gewichtskontrolle beim Neugeborenen
  • Nabelpflege
  • Umgang mit dem Neugeborenen
  • Hautpflege, erstes Baden
  • Beurteilung der Hautfarbe des Neugeborenen und Hilfe bei eventuell auftretender Neugeborenengelbsucht
  • Taping bei Beschwerden von Mutter und Kind (z.B. Milchstau, Bauchschmerzen des Neugeborenen)
Neugeborenes im Wiegetuch